Sozialkonzepte für Spielhallen, Sportwettbüros und gastro­nomische Betriebe mit Geldspielgeräten

Sie betreiben eine Spielhalle, ein Sportwettbüro oder einen gastronomischen Betrieb mit Geldspielgeräten? Dann benötigen Sie ein rechtssicheres Sozialkonzept zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.

Rechtssicherer Spielerschutz für Ihre Glücksspielstätte

Gesetzliche Verpflichtung für Glücksspielanbieter

Anbieter von öffentlichen Glücksspielen, wie Spielhallen und Sportwettbüros, sind laut dem ersten Glücksspieländerungs­staatsvertrag vom 01.07.2012 verpflichtet, ein vollständiges Sozialkonzept vorzulegen. Dieses Konzept muss nicht nur die Merkmale und Maßnahmen zur Bekämpfung von Spielsucht beinhalten, sondern auch die Dokumentation von gesperrten Spielern sowie regelmäßige Jugendschutzkontrollen sicherstellen.

Schulungspflicht für Mitarbeitende – Früherkennung von Spielsucht

Im Rahmen dieses Gesetzes sollen Mitarbeitende in Wettbüros durch regelmäßige Schulungen über das Thema Spielsucht aufgeklärt werden. Ziel ist es, beginnende Suchtverläufe frühzeitig zu erkennen und schnell die nötigen Maßnahmen zu ergreifen. Der Nachweis über eine erfolgreich absolvierte Schulung muss dem Sozialkonzept beigefügt und bei Kontrollen durch die Behörden vorgelegt werden.

Schutzmaßnahmen als Instrument

Sozialkonzepte dienen als umfassende Handbücher für den Spielerschutz und müssen in jeder Spielhalle oder jedem Wettbüro öffentlich zugänglich gemacht werden. Auf diese Weise wird den Spielenden ein klarer Hinweis auf die bestehenden Schutzmaßnahmen gegeben, was für den Betreiber auch eine Verpflichtung gegenüber den Ordnungsbehörden darstellt.

Konsequenzen bei Verstößen

Wer als Betreiber von öffentlichen Glücksspielen kein Sozialkonzept und keine entsprechenden Schulungszertifikate seiner Mitarbeitenden vorweisen kann, muss mit einer sofortigen Schließung seines Betriebs rechnen. Der Nachweis solcher Maßnahmen ist in allen Glücksspielbereichen verpflichtend, um die Suchtgefahr zu minimieren und die Spielenden wirksam zu schützen.

Mit AGJ Fachverband – praxisnah und rechtssicher

Die AGJ Fachverband unterstützt Anbieter bei der Erstellung gesetzeskonformer Sozialkonzepte. Diese Konzepte stellen sicher, dass Betreiber von Spielhallen und Sportwettbüros ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen und die Gefahren des Glücksspiels proaktiv angehen. Gemeinsam mit Psychologen und juristischen Beratern entwickeln wir maßgeschneiderte Sozialkonzepte, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch praktischen Spielerschutz gewährleisten.

Leistungen und Konditionen

Individuell anpassbar

Wir bieten Ihnen ein individualisierbares Sozialkonzept, das exakt auf Ihre Anforderungen als Betreiber von Spielhallen, Sportwettbüros oder gastronomischen Betrieben mit Geldspielgeräten zugeschnitten wird. Als anerkannter Suchthilfeträger entwickeln wir die Konzepte gemeinsam mit Ihnen – fachlich fundiert, praxisnah und in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Vorgaben.

Ein besonderes Merkmal unserer Leistung ist die enge fachliche Begleitung: Unsere Sozialkonzepte entstehen in direkter Zusammenarbeit mit Ihrem Betrieb und sind so aufgebaut, dass sie auch von den Behörden, insbesondere in Baden-Württemberg, als qualitativ hochwertig und individuell anerkannt werden.

Telefonische Beratung: 07571 4188

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.