
Aufbau-Seminar (Teil 2) in Sigmaringen § 7 LGlüG für Spielhallenpersonal
Pflichtschulung für Spielhallenpersonal – Jetzt Termine sichern!
Als Spielhallenbetreiber sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihr Personal regelmäßig zu schulen, um den Jugend- und Spielerschutz sicherzustellen. Unsere Schulung vermittelt praxisnah alle relevanten Kenntnisse und Fähigkeiten, damit Ihr Team die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und verantwortungsbewusst handelt.
Das erwartet Sie in der Schulung:
- Rechtliche Grundlagen – Überblick über das Landesglücksspielgesetz, Jugendschutz & Haftungsfragen
- Spielerschutz & Prävention – Erkennen riskanten Spielverhaltens & Maßnahmen zur Intervention
- Suchtwissenschaftliche Grundlagen – Hintergründe zu Glücksspielabhängigkeit & Frühwarnzeichen
- Sozialkonzept & Praxisumsetzung – Verpflichtungen des Unternehmens & konkrete Maßnahmen
- Kommunikation & Handlungskompetenz – Gäste professionell ansprechen & Sperrsysteme umsetzen
- Das Suchthilfesystem – Zusammenarbeit mit Beratungsstellen & Weitervermittlung Betroffener
- Unsere Schulung ist interaktiv und praxisorientiert, mit realistischen Fallbeispielen und Übungen. Am Ende erhalten alle Teilnehmenden eine zertifizierte Teilnahmebescheinigung als offiziellen Nachweis für Behörden.
Preise & Konditionen
Der Preis gilt pro Schulungstag – sowohl für die Basisschulung als auch für die Aufbauschulung.
- Einzelschulung: 249 € pro Person
- Gruppenbuchung (ab 2 Personen): 229 € pro Person
Snack-Verpflegungspaket inklusive (ohne Mittagessen).
Buchungs- & Stornobedingungen:
Bitte beachten Sie, dass Sie die Bestätigungsmail nicht sofort nach dem Absenden erhalten, sondern innerhalb der nächsten zwei Werktage.
Nach der Buchung erhalten Sie eine Rechnung, die sofort fällig ist. Die Teilnahmebescheinigung wird erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgestellt.
Stornierung & Umbuchung:
- Bis 7 Tage vor Schulungsbeginn: Kostenfreie Stornierung oder einmalige Umbuchung.
- Bis 48 Stunden vor Schulungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr werden berechnet.
- Am Schulungstag oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr werden berechnet.
Individuelle Absprachen sind möglich – sprechen Sie uns gerne darauf an!
Eine Ersatzperson kann jederzeit kostenfrei benannt werden.
Sollte die Schulung aus unvorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit des Dozenten, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt) nicht stattfinden, wird die Gebühr vollständig erstattet oder ein Ersatztermin angeboten.
Datenschutz & Kontaktaufnahme
Mit der Buchung stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu und erklären sich einverstanden, dass wir Sie zur Abwicklung der Schulung sowie für relevante Informationen kontaktieren dürfen. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.